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📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Piesco Automation

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von Piesco Automation, Inhaber: Piero Scognamiglio, Am Lettkopf 50, 55457 Gensingen (nachfolgend „Auftragnehmer“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Schaltschrankbau und Lohnverdrahtung

  • Automatisierungstechnik

  • Gebäudeautomation / KNX / Smart-Building

  • Planung, Schaltpläne und technische Dokumentation

  • GMP-gerechte Dokumentation (optional)

  • technische Beratung, Unterstützung und Projektbegleitung

Achtung:
Der Auftragnehmer führt keine festen Gebäudeinstallationen und keine Arbeiten an der festen Netzeinspeisung durch.

3. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, E-Mail-Bestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen, technischen Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern Fristen entsprechend.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen oder Anzahlungen verlangen.

6. Leistungszeit und Verzögerungen

Leistungs- und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
Bei höherer Gewalt oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern sich vereinbarte Fristen.

7. Abnahme

Erbrachte Leistungen gelten als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber die Leistung schriftlich bestätigt, oder

  • der Auftraggeber die Leistung nutzt, oder

  • der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel rügt.

 

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch:

  • Fehler aufgrund falscher oder unvollständiger Kundenvorgaben sind ausgeschlossen.

  • Änderungen durch Dritte nach Übergabe führen zum Ausschluss der Gewährleistung.

  • Für Software- oder Fremdkomponenten gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder äußere Einflüsse.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“).
Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Dokumentationen und Planungsunterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Urheberrechte

Alle Schaltpläne, Dokumentationen, Programme, Zeichnungen und Konzepte verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Eine Weitergabe oder Nutzung über das vereinbarte Projekt hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und projektbezogene Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

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